Titel:
Schulgebühren und Geschwisterrabatt
Adresse:
https://www.sophie-scholl-schulen.de/sophie-scholl-schule-wetterau/angebot/schulvertrag/schulgebuehren-und-geschwisterrabatt.html
Pfad:
Datum:
Freitag, 29. März 2024 01:40 Uhr

Unsere Schulgebühren und der Geschwisterrabatt

Für das Schuljahr 2023/2024 erheben wir im Regelfall pro Kind eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 300,00 EUR. Weiterhin ist ein monatliches Schulgeld in Höhe von 345,00 EUR durch die Erziehungsberechtigten zu entrichten.

Die Kosten für die Ferienbetreuung betragen zur Zeit 25,00 EUR pro Kind/pro Tag. Das monatliche Essensgeld beläuft sich aktuell auf 75,00 EUR pro Kind.

Familien, die mehrere Kinder an unseren Schulen haben, möchten wir gerne mit dem monatlichen Schulgeld sowie der einmaligen Aufnahmegebühr entgegen kommen. Der Geschwisterrabatt gilt immer für den Zeitraum in dem zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig die Sophie-Scholl-Schulen in Gießen oder der Wetterau besuchen. Sobald die Geschwister unsere Schulen verlassen und nur noch ein Kind an der Schule verbleibt, endet der Geschwisterrabatt und das monatliche Schulgeld wird in voller Höhe fällig.

Aufnahmegebühr (einmalig)

Regelfall pro Kind

       300,00 EUR

Geschwisterkind, unterschiedlicher Zeitpunkt der Aufnahme

150,00 EUR

Geschwisterkind, gleicher Zeitpunkt der Aufnahme

0,00 EUR

Schulgeld (monatlich) (Stand Schuljahr 2020/2021)

Regelfall pro Kind (1. Kind)

                                                           345,00 EUR

Geschwisterkind (2. Kind)

80% vom Regelfall

Geschwisterkind (3. Kind)

50% vom Regelfall

 

Für einkommensschwache Familien besteht die Möglichkeit eine einkommensabhängige Staffelung des monatichen Schulgeldes zu beantragen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

(Stand Juli 2023)

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