Teilhabeassistent*innen in einem multiprofessionellen Team
Bildung ist der Schlüssel zu einer selbstbestimmten Lebensführung und gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft.
Das bedeutet, das schulische Bildungssystem so weiter zu entwickeln, dass alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen orientiert an ihrem individuellen Bedarf die notwendige Unterstützung erhalten, damit sie sich entsprechend ihrer Fähigkeiten entfalten und in ihrem Sinne an der Gesellschaft und Bildung teilhaben können.
Der Bereich Teilhabeassistenz ist daher ein fester Bestandteil unserer Sophie-Scholl- Schule an den Standorten in Gießen.
Seit Sommer 2020 sind unsere Teilhabeassistent*innen direkt an unserer Schule angestellt. Dies ermöglicht eine flexible Einsatzplanung, feste multiprofessionelle Teams und eine konstante pädagogische Begleitung.
Wer im Vorhinein nicht ausgegrenzt wird,
muss hinterher auch nicht eingegliedert werden.
Richard von Weizsäcker
Gemeinsam Lernen - individuell Handeln - professionelle Bindung
- Unser inklusives Schulkonzept sieht vor Schüler und Schülerinnen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer Lerngruppe gemeinsam zu Beschulen und somit eine selbstverständliche Teilhabe zu generieren.
- Um einen individuellen und ganzheitlichen Blick auf die Kinder und Jugendlichen gewährleisten zu können, wird in der Sophie-Scholl-Schule in einem multiprofessionellen Team gearbeitet. Dieses setzt sich aus Lehrer*innen, pädagogischen Fachkräften, FSJ´ler*innen und Teilhabeassistent*innen zusammen.
- Teilhabeassistent*innen sind Teil des Klassenteams, ersetzen dabei ausdrücklich keine Lehrkräfte, bzw. therapeutischen/pädagogischen Kräfte. Alle Teammitglieder haben spezifische Aufgaben entsprechend der Rolle.
- Innerhalb des Klassenteams werden Verantwortlichkeiten und genaue Arbeitsweisen kooperativ unter Beachtung der professionsbezogenen Aufgabenbereiche genau definiert.
- Durch das multiprofessionelle Team kann der Assistenzbedarf im Alltag sehr individuell, flexibel und ressourcenorientiert den Bedarfen der einzelnen Schüler*innen, aber auch der Gruppe, angepasst werden.
Teilhabeassistent*innen stellen für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf eine wichtige und vertraute Bezugsperson im Schulalltag dar. Durch eine enge und professionelle Bindung können Teilhabeassistent*innen die Kinder und Jugendlichen sehr gut einschätzen und bei der Erstellung von Entwicklungs- und Förderberichten mitwirken. Zudem nehmen sie auch an Förderplangesprächen und Hilfeplangesprächen teil.
Unsere Leistungen
Die Sophie-Scholl-Schule sieht ihre Aufgabe darin, Schüler*innen mit Behinderung oder Förderbedarf die selbstverständliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Einsatz unserer Teilhabeassistent*innen im Rahmen der Eingliederungshilfe zielt darauf ab, Schüler*innen mit besonderem Hilfebedarf den Schulbesuch und damit einen Zugang zu angemessener schulischer Bildung und Erziehung zu ermöglichen.
Die Aufgaben und Inhalte der Assistenz werden von den jeweiligen individuellen Zielen, dem Bedarf, den Fähigkeiten, den Neigungen und Interessen des Kindes bestimmt und sind im Teilhabe- oder Gesamtplan festgelegt.
Unterstützen, fördern und begleiten
Wir unterstützen, fördern und begleiten Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuell im Schulalltag:
- während des Unterrichts
- bei Übergängen und Pausen
- bei Schulveranstaltungen, Ausflügen und Klassenfahrten
- bei Schulpraktika
- im Bedarfsfall auf dem Schulweg.
Selbstverständnis Teilhabe
Unser schulischer Alltag ist geprägt von dem Grundsatz „Es ist normal, verschieden zu sein..." (Richard von Weizsäcker) ... und dazu zu gehören!
Uns ist es wichtig, dass unsere Schüler*innen, unabhängig von einem sonderpädagogischen Förderbedarf dazu befähigt werden:
- ihre Meinung zu äußern,
- sich zu engagieren und sich in den Schulalltag einzubringen,
- mutig zu sein, eigene Ideen voranzutreiben,
- Teil der Schulgemeinschaft zu sein.
Für uns ist eine Teilhabe aller Schüler*innen selbstverständlich.
Grundsätze unserer Arbeit
Die Wertschätzung und Anerkennung von Unterschiedlichkeit ist ein grundlegender Gedanke von Inklusion. Schüler*innen werden bei uns mit einer ressourcenorientierten, wertschätzenden und motivierenden Haltung in ihrem Schulalltag begleitet und unterstützt. Dabei werden Kinder und Jugendliche ganzheitlich wahr- und angenommen.
Team: Qualifikation und Koordination
Das Team der Teilhabeassistenz besteht aus Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Professionen die sich gegenseitig bereichern. Dazu zählen staatlich anerkannte Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen, Erziehungswissenschaftler*innen und Sozialpädagog*innen sowie erfahrene Mitarbeiter*innen aus anderen beruflichen Kontexten.
Unsere Mitarbeiter*innen…
- verfügen über vielfältige Berufserfahrung,
- erfahren eine qualifizierte fachliche Einarbeitung und regelmäßige Feedback-Gespräche,
- sind von Inklusion überzeugt und besitzen ein hohes Maß an qualifizierter Sozialkompetenz,
- nehmen regelmäßig an Teamsitzungen, Supervisionen, Fort- und Weiterbildungen teil.
Der Bereich Teilhabeassistenz wird durch eine*n fachlich qualifizierte*n Koordinator*in vor Ort organisiert und zusätzlich durch eine pädagogische Leitung begleitet.
Aufgabenbereich der Teilhabeassistent*innen
Unsere Teilhabeassistent*innen begleiten und unterstützen Kinder und Jugendliche, für die eine Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB IX bewilligt ist. Sie sehen sich in ihrer Aufgabe selbst als aufmerksame Beobachter*innen und Unterstützer*innen. Sie bauen eine von Wertschätzung und empathischer Zuwendung geprägte Vertrauensbasis zu den Kindern und Jugendlichen auf. Teilhabeassistent*innen geben Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in folgenden Bereichen so viel Hilfe wie nötig, aber so wenig wie möglich (Hilfe zur Selbsthilfe):
Zu den pflegerischen Aufgaben von Teilhabeassistent*innen zählen die Unterstützung und Begleitung bei Toilettengängen und Toilettentraining, das Wechseln von Inkontinenzartikeln oder die Betreuung der Blutzuckermessung und Überwachung des Ernährungsmanagements.
Ein sehr wichtiger Aufgabenbereich ist die Unterstützung und Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf. Teilhabeassistent*innen unterstützen bei der Strukturierung des Schultages, helfen bei der Orientierung im und außerhalb des Schulgebäudes und begleiten die Essensituationen.
Im Unterrichtsalltag werden die Selbstständigkeit und Selbstorganisation der Kinder und Jugendlichen unterstützt. Zudem geben Teilhabeassistent*innen Hilfestellung bei der Integration der Schüler*innen in die Klassengemeinschaft und unterstützen im Lern- und Arbeitsverhalten.
Vor allem für Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotional und soziale Entwicklung ist es besonders wichtig im Umgang mit Stresssituationen begleitet zu werden. Auch die Förderung und Stärkung von Sozialkompetenzen, des Selbstwertes und des Selbstbewusstseins gehören zum Aufgabenbereich der Teilhabeassistent*innen.
Einsatzorganisation & Begleitung im Alltag
Unsere Schüler*innen werden von Teilhabeassistent*innen im Schulalltag ganz individuell gefördert, unterstützt und begleitet. Die Unterstützung richtet sich nach dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Die Bedarfe können beispielsweise im pflegerischen Tätigkeitsbereich, im lebenspraktischen Bereich, im Unterrichtsalltag und/oder im emotionalen und sozialen Bereich sein. Der Einsatz der Teilhabeassistent*innen wird nach nach den jeweiligen individuellen Bedarfen durch die Leistungsträger festgelegt.
Unsere Teilhabeassistent*innen werden eng durch eine pädagogische Leitung vor Ort begleitet. Regelmäßige Teamsitzungen, Fortbildungen, qualifizierte fachliche Einarbeitung und Supervisionen sichern eine gleichbleibende hohe Qualität.
Beratung für Eltern, Lehrer*innen und päd. Fachkräfte
Wird eine Teilhabeassistenz für ihr Kind benötigt, können Sie sich als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte mit ihren Fragen und Anliegen an uns wenden. Der Bereich Teilhabeassistenz der Sophie-Scholl-Schule steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Wir begleiten Sie bei der Antragsstellung und schaffen Klarheit und Sicherheit, wenn die Frage einer Teilhabeassistenz im Raum steht und bleiben kontinuierlich mit Ihnen im Dialog.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller beteiligten Personen ist der Grundpfeiler unserer Inklusionsarbeit.
Wir stehen den Lehrer*innen und pädagogischen Fachkräften in unseren Schulen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei kann es sich um die Stellung eines Neuantrages für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf handeln oder auch um Unterstützungsmaterialien für die Begleitung einzelner Schüler*innen. Diese Beratung und Unterstützung ist individuell und richtet sich nach den Bedarfen der einzelnen Schüler*innen.
Antragsverfahren
Anspruchsvoraussetzungen werden je nach Förderschwerpunkt über § 112 SGB IX oder § 35a SGB XIII geregelt. Eltern oder Sorgeberechtigte sind antragsberechtigt. Sie stellen beim zuständigen Leistungsträger (Träger der Eingliederungshilfe/Sozialamt oder Jugendamt) den Antrag auf Eingliederungshilfe.
Wenn Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf besteht, wird dieser über ein festgelegtes Verfahren ermittelt. Grundlage des Verfahrens ist ein sonderpädagogisches Gutachten.
Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gliedert sich in folgende Abschnitte
- die derzeit besuchte Schule (bzw. die zuständige Grundschule) leitet das Verfahren ein
- das zuständige BFZ prüft und bearbeitet den Antrag
- Förderschullehrkräfte erstellen ein sonderpädagogisches Gutachten
- ein Förderausschuss findet in der Schule statt
- die Schulbehörde entscheidet und legt ggf. den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt auf Grundlage des Förderausschusses fest.
Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor Schuleintritt nicht festgestellt, kann das Förderverfahren über die Sophie-Scholl-Schule in die Wege geleitet werden. Die Feststellung erfolgt in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, geistige Entwicklung, Sprachheilförderung oder im Bereich der emotional/sozialen Entwicklung. Alle zwei Jahre werden die Förderschwerpunkte durch die Förderschullehrer*innen und Klassenkonferenzen überprüft.
Antragstellung
Antragstext
Für die Beantragung einer Teilhabeassistenz stellen die Eltern oder Sorgeberechtigten einen formlosen Antrag auf „Teilhabe an Bildung“ an das Jugend- oder Sozialamt (je nach Zuständigkeit).
Beispieltext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir als Personen-Sorgeberechtigte*r, gesetzliche*r Vertreter*in beantragen für meine Tochter/meinen Sohn eine Teilhabeassistenz nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 und §112 SGB IX oder § 35a, 36 SBG VIII als Leistung zur Teilhabe an Bildung.
Im weiteren Verlauf des formlosen Antrages können Sie ihr Kind näher vorstellen und schildern warum eine Teilhabeassistenz benötigt wird.
Allgemeine Unterlagen/Schritte für den Antragsprozess:
- Zuständigkeit klären (Jugendamt oder Sozialamt)
- Diagnostik des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit aktuellen Arztbriefen
- Schriftliches Gutachten eines Facharztes oder der Fachstelle für Schulpsychologie
- Formloser Antrag auf Teilhabe an Bildung
- Anlagen und Dokumente beifügen und Antrag einreichen
+49-641-94430-182 | |
E-Mail schreiben | |
Grünberger Straße 224 35394 Gießen |
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