Die Kosten
Wir als gemeinnützige Einrichtung finanzieren uns aus verschiedenen Quellen. Die beiden größten Säulen unserer Finanzierung sind die Zuweisungen durch das Land Hessen auf der Basis des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes sowie das Schulgeld. Ohne Schulgeld wären Schulen wie unsere undenkbar, da die Ersatzschulfinanzierung nur einen Teil der Kosten abdeckt.
Sollten die genannten Kosten Ihnen Kopfzerbrechen machen, lassen Sie uns bitte darüber reden. Einkommensabhängig besteht die Möglichkeit zur Reduktion des Schulgeldes.
Familien mit mehreren Kindern kommen wir ebenfalls gerne entgegen, um die finanzielle Belastung überschaubarer zu halten. Bitte haben Sie allerdings Verständnis dafür, dass der Geschwisterrabatt entfallen muss, wenn eines Ihrer Kinder die Schule verlässt.
Das Schulgeld ist im gesamten Schuljahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) unabhängig von Ferienzeiten fällig. Gleiches gilt für das Essensgeld, da so eine gleichbleibende Rate über das gesamte Jahr ermöglicht wird. Die Kosten für das Mittagessen während der Schulzeiten werden gleichmäßig auf 12 Monate verteilt.
Aufnahmegebühr, Schul- und Essensgeld (Stand März 2024)
Aufnahmegebühr (einmalig) | |||
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Regelfall pro Kind | 300,00 Euro | ||
Geschwisterkind (spätere Aufnahme) | 150,00 Euro | ||
Geschwisterkind (gleichzeitige Aufnahme) | 0,00 Euro |
Schulgeld (monatlich) | |||
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Regelfall pro Kind (1. Kind) | 359,00 Euro | ||
Geschwisterkind (2. Kind) | 80% vom Regelfall | ||
Geschwisterkind (3. Kind) | 50% vom Regelfall |
Essensgeld (monatlich) | |||
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pro Kind | 75,00 Euro |
Schulvertrag
- Als Schule in privater Trägerschaft ist die Sophie-Scholl-Schule Gießen als Ersatzschule mit besonderer pädagogischer Prägung vom Land Hessen genehmigt, die Sophie-Scholl-Schule Wetterau anerkannt.
- Eltern können die Schule nach Anmeldung und Platzzusage unabhängig von ihrem Wohnort für ihre Kinder wählen. Schulbezirksgrenzen gibt es für Schulen in privater Trägerschaft nicht.
- Wir schließen mit den Eltern/Sorgeberechtigten einen Schulvertrag ab. Unter anderem sind hier auch die notwendigen Schulgeldzahlungen, Kündigungsfristen, Datenschutzregelungen etc. festgelegt. Dabei beachten wir selbstverständlich die im hessischen Schulgesetz formulierten Regeln und Verfahrenshinweise, insbesondere auch die des Verbots der Sonderung.
- Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schule verpflichten sich auf verantwortliche Teilhabe in der Schule. Dazu gehören auf Seiten der Schüler*innen z.B. Pünktlichkeit und Regeleinhaltung, auf Seiten der Sorgeberechtigten z.B. die Wahrnehmung der Erziehungsverantwortlichkeit oder Einhaltung der Schulzeiten, auf Seiten des Schulteams die Verantwortung für die wertschätzende Schulkultur sowie für die bestmögliche Förderung und Forderung jedes einzelnen Kindes.
- Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren, zum Schulvertrag oder zum Schulgeld haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen gern.
Ihre Ansprechpartner*innen
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+49-641-9443011 | |
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